Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Angebote: Die Angebote der Ingenium Real Estate GmbH Borchen sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Annahme des Angebotes der Ingenium Real Estate GmbH Borchen auf Abschluss eines Maklervertrages (durch den Käufer begründen den Abschluss eines Nachweis- oder Vermittlungsauftrages. Sowohl Angebot als auch Annahme haben in Textform zu erfolgen. Bei Mietobjekten wird der Abschluss eines Nachweis- oder Vermittlungsauftrages auch durch die Inanspruchnahme der Dienste der Ingenium Real Estate GmbH nach erfolgter Angabe der Adresse des Vermieters oder des Mieters oder der Mitteilung der Objektanschrift begründet.

2. Entstehen eines Courtageanspruchs: Der Courtage-/Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Ingenium Real Estate GmbH Borchen ein Vertrag in Textform über das von der Ingenium Real Estate GmbH Borchen benannte Objekt zustande gekommen ist. Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Auftraggeber bei Erwerb des Objektes durch ihn oder durch einen Verwandten, eine Courtage von 3,98 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden. Das Gleiche gilt, wenn statt des Auftragsgeschäftes ein Ersatzgeschäft (beispielsweise Vermietung anstelle des Verkaufs oder Verkauf anstatt der Vermietung) getätigt wird, durch das der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Im Falle der Vermietung einer Immobilie zahlt der Auftraggeber der Ingenium Real Estate GmbH Borchen für den Nachweis oder die Vermittlung bei Abschluss des Vertrages durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Bei Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Flächen beträgt die Courtage 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer.

3. Fälligkeit des Courtage-/Provisionsanspruchs: Der Courtageanspruch wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Courtage.

4. Vorkenntnis: Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies der Ingenium Real Estate GmbH Borchen binnen Wochenfrist in Textform mitzuteilen. Unterbleibt die Benachrichtigung, so gelten der Nachweis und die Vermittlung der Ingenium Real Estate GmbH Borchen als ursächlich für den Vertragsabschluss. Sofern der Auftraggeber nachweisen kann, dass die Tätigkeit der Ingenium Real Estate GmbH Borchen nicht zum Vertragsabschluss geführt hat, verpflichtet er sich zum Ersatz der von der Ingenium Real Estate GmbH Borchen erbrachten und nachgewiesenen Leistungen. Zeitliche Aufwendungen werden entsprechend Ziffer 9 vergütet.

5. Tätigkeit für die andere Vertragspartei: Die Ingenium Real Estate GmbH Borchen ist berechtigt und bei einer Doppeltätigkeit verpflichtet, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden. Sie weist darauf hin, dass eine Doppeltätigkeit bei Immobiliengeschäften die Regel ist.

6. Haftungsausschluss: Die Ingenium Real Estate GmbH Borchen ist hinsichtlich des angebotenen Objektes auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt die Ingenium Real Estate GmbH Borchen keine Gewähr für die Objekte und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner.

7. Vertraulichkeit/Schadenersatzverpflichtung:
Der Empfänger des Angebotes behandelt alle Angaben und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit einem von der Ingenium Real Estate GmbH Borchen nachgewiesenen oder vermittelten Anbieter, so ist der Empfänger des Angebotes zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3,98 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet. Bei wohnwirtschaftlicher Vermietung beträgt die Entschädigung 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer und bei gewerblicher Vermietung beträgt die Entschädigung 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer.

8. Vermögenswerte:
Die Ingenium Real Estate GmbH Borchen nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.

9. Beendigung des Auftrages:
Sollte ein der Ingenium Real Estate GmbH Borchen erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ingenium Real Estate GmbH Borchen hiervon unverzüglich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Ingenium Real Estate GmbH Borchen, Ersatz für ihre sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

10. Teilunwirksamkeitsklausel:
Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist 33098 Paderborn.

12. Streitbeilegung:
Die Ingenium Real Estate GmbH Borchen ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.